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Bachelor Wirtschaftsinformatik
Studienplan für Jahrgänge 2009 und 2010
Folgender Studienplan ist für das Intensivstudium empfohlen:
Der Ablauf bietet einige Möglichkeiten zur Variation:
- Privatrecht 1-3 kann ein Jahr vorgezogen werden und bereits ab dem 2. Trimester gehört werden - das hat den Vorteil, dass der Übungs- und Klausurteil dazu nicht im letzten Trimester parallel zur Bachelor-Arbeit stattfindet
- Dafür könnte Marketing ein Jahr nach hinten in das 5. Trimester verschoben werden.
- Das Seminar kann bereits im Wintertrimester des 2. Jahres gemacht werden (oder im Herbsttrimester, wenn es entsprechende Angebote gibt)
- Die Veranstaltung Statistik kann ein Jahr nach vorne (in das 4. Trimester) geschoben werden.
Fortschrittsschema für Bachelor-Intensivstudium
Analog zum Fortschrittsschema in § 4 und Anlage 2 der Fachprüfungsordnung Bachelor wird hier ein Fortschrittsschema für das Intensivstudium angegeben. Im Gegensatz zum Schema in der Fachprüfungsordnung ist dieses Schema nicht bindend, sondern dient nur der Orientierung und Selbsteinordnung. Werden die hier vorgegebenen Leistungspunkte dauerhaft unterschritten, ist ein erfolgreiches Intensivstudium des Bachelors mit anschließendem Master-Studium als nicht machbar anzusehen.
Das Schema berücksichtigt jeweils, wann Leistungspunkte zu den vorgesehenen Modulen frühestens erworben werden können. Ferner geht es davon aus, dass pro Trimester für maximal eines der angebotenen Module die Leistungspunkte im Erstversuch nicht erworben werden, dies aber spätestens in der Sommerpause weitgehend aufgeholt wird.
Beachten Sie, dass in der Tabelle nicht Trimester, sondern Quartale aufgeführt sind, das 9. Quartal entspricht also dem 7. Trimester. Es zählen jeweils alle Leistungspunkte, die in Modulprüfungen bis einschließlich des genannten Quartals erworben wurden. Zu einem Quartal zählen die Prüfungen am Ende und am Beginn des Folgequartals.
Der Wert von 140 Punkten am Ende des 8. Quartals entspricht der Anforderung für die vorläufige Zulassung zum Masterstudium, wenn das Bachelor-Studium am Ende des 9. Quartals noch nicht beendet ist (Master-Prüfungsordnung §2 (3))
| Quartal | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| Mindestforderung an ECTS-Leistungspunkten | 18 | 32 | 52 | 70 | 85 | 99 | 125 | 140 | 160 |


