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FAQs zur Erstellung von Rechnerbetriebskonzepten
Strukturiert nach den Bereichen, die das Tool zum Erstellen von Rechner- und Betriebskonzepten abfragt.
Übersicht - Allgemeine Informationen
- Institut/WE: Hier bitte den ausgeschriebenen Namen und das Kürzel (wenn anwendbar) des Institutes eintragen für den das RBK gilt, z.B. "Institut für Softwaretechnologie (INF2)"
- Fakultät: Hier bitte den ausgeschriebenen Namen und das Kürzel der Fakultät eintragene, z.B. "Fakultät für Informatik (INF)"
- Liste der Professuren: Geben Sie hier bitte den Namen der Professur und in Klammern den aktuellen Inhaber der Professur an.
- Bei der Zahl der Mitarbeiter sind Studenten nur dann aufzuführen, wenn sie fest (als studentische Hilfskräfte) am Institut tätig sind und IT-Ressourcen nutzen. Studierende, die Praktika oder Studien- oder Abschlussarbeiten am Institut machen, sind nicht mitzuzählen.
Wissenschaftliche Notwendigkeit
Bei einem "normalen" Bedarf von Arbeitsplatzrechner und/oder Laptop pro wissenschaftlichem Mitarbeiter und Professor reicht hier eine "Standardbegründung" aus, z.B.
Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit, der Lehrtätigkeit und der Verwaltungstätigkeit der Mitarbeiter des Instituts.
Bei besonderen Bedarfen, z.B. Rechner für einen Übungspool, besonders leistungsfähigen Rechnern oder Servern ist dies kurz gesondert zu begründen.
Die Begründung der Notwendigkeit von Spezialsystemen und bei Bedarf deren besonderer Erreichbarkeit ist einzeln je System zu machen (siehe nächsten Punkt). Falls dabei Bezug auf allgemeine Aufgaben des Insituts genommen wird, dann können und sollen diese in diesem Abschnitt beschrieben werden.
Spezielle Systeme
Dies sind Computersysteme, die nicht den IKIS-Eckdaten (Standardeigenschaften von Rechensystemen) entsprechen bzw. besondere Erreichbarkeitsanforderungen (aus dem ganzen Universitätsnetz bzw. weltweit) haben.
Hier ist je System zu begründen, warum dieses System benötigt wird bzw. warum die erweiterte Erreichbarkeit benötigt wird.
Hinweise:
- Einzelne mobile Endgeräte müssen aktuell noch nicht aufgeführt werden
- Eigene WLan-Access-Points sind nur als Teil einer Laborausstattung akzeptabel - ansonsten soll auf die WLan-Access-Points des Rechenzentrums zurückgegriffen werden
- Nutzen Sie virtuelle Server, die von Ihrer Fakultät oder dem RZ bereitgestellt werden, und sollen diese Server besondere Erreichbarkeiten haben, dann sind diese einzeln aufzuführen und zu begründen.
Bei der Begründung ist insbesondere auszuführen, warum die Aufgabe nicht mit Diensten des Rechenzentrums erfüllt werden kann (warum dafür also ein separater (virtueller) Server mit besonderer Erreichbarkeit benötigt wird). Dies betrifft insbesondere Web-Server, die weltweit erreichbar sein sollen. Hier ist unbedingt zu begründen, warum hier das Web-CMS des RZ nicht ausreicht. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass alle öffentlichen Dienste der UniBwM den Anforderungen der BITV bzgl. Barrierefreiheit genügen müssen, sowie der CI der UniBwM entsprechen müssen.
Bitte führen Sie weiterhin bei den speziellen Systemen (soweit relevant/möglich) auch jeweils auf
- mit welchen Betriebssystemen die Systeme betrieben werden
- welche (Standard-Server-)Software auf den Systemen läuft
Grund dafür ist erstens, dass bei weltweit erreichbaren Servern diese Information zur Klärung der Sicherheitslage herangezogen wird, und zweitens, dass mit dieser Information bestimmt wird, für welche Dienste sich ein zentrales Angebot lohnen würde
Virtuelle (Web-)Server
Virtuelle (Web-)Server am Rechenzentrum sind dann unter Spezielle Systeme im Rechnerkonzept anzugeben, wenn sie eine weltweite Erreichbarkeit haben sollen.
Zuständigkeiten
Im Abschnitt 2.3 im Betriebskonzept sollten nur dann konkrete Namen angegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Person die Zuständigkeit über längere Zeit ausfüllen wird. Normalerweise sollten abstrakte Rollen angegeben werden und eventuell / optional dazu geschrieben werden, wer aktuell diese Rolle ausfüllt.


