Gesetze
Hochschulrecht
Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr München (RahBest)
Grundordnung der Universität der Bundeswehr München (GrundO)
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Gleichstellungsrecht
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Das Gesetz dient der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Geschlechterdiskriminierung. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz (SDGleiG)
Das Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierung wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern.
Erstattung zusätzlicher Kosten der Kinderbetreuung bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, dazu: Änderung § 10 Absatz 2 SGleiG
Sozialrecht
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter gilt für alle Arbeitnehmerinnen - auch in der Probezeit und in der beruflichen Ausbildung - während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt. Dieses Arbeitsschutzgesetz schützt Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es enthält einen Kündigungsschutz und die Einkommenssicherung während der Beschäftigungsverbote.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Voraussetzungen sind hier Elternzeit und der Rechtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit grundsätzlich geregelt. Das Gesetz ermöglicht, dass sich Familien frei entscheiden können, ob Vater oder Mutter oder beide gleichzeitig die Kinderbetreuung übernehmen.
Das Bundesministerium des Inneren hat dazu am 11. Dezember 2006 Durchführungshinweise für die Tarifbeschäftigten des Bundes erlassen und díese mit Rundschreiben vom 26. Februar 2008 modifiziert. Sie finden sie im Download.
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Das Gesetz regelt Teilzeitarbeit für Frauen und Männer in allen Berufsgruppen, bei qualifizierter Tätigkeit und leitender Funktion. In arbeitsmarktpolitischer Absicht zielt das Gesetz auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Gesetz regelt den Schutz vor Diskriminierung. Es verbietet Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Das Gesetz enthält keine grundlegende Neuregelung der bisherigen Rechtslage zur sexuellen Belästigung.
Pflegezeitgesetz
Pflege bedeutet Zuwendung. Seit dem 1. Juli 2008 haben Berufstätige die Möglichkeit, die Pflege für ihre Angehörigen zu organisieren und für eine bestimmte Zeit selbst zu übernehmen. Mit der Pflegereform wird ihnen dafür Zeit als sogenannte Pflegezeit gegeben.
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75% seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.
Familienfreundliche Bundeswehr
"Die Bundesregierung bekennt sich dazu," heißt es eingangs im Grundsatzerlass des Staatssekretärs Stéphane Beemelmans, "eine moderne Familienpolitik für alle Generationen zu gestalten, die familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienbewusste Kultur und Infrastruktur sowie familiengerechte Arbeitswelt schafft. [...] Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist deshalb als ein fester Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Personalpolitik zu etablieren." Unter dieser Maßgabe möchte auch die Bundeswehr in ihrer künftigen Arbeitswelt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Dieser Zugewinn ist unerlässlich, damit die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird und eine Arbeitsumgebung schafft, die den heutigen Bedürfnissen und Erwartungen an einen familienfreundlichen Arbeitgeber entspricht.




