Mittlerer Dienst
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG
- uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich
- charakterlich, geistig und körperlich geeignet
- Das max. Einstellungsalter im Beamtenverhältnis liegt bei 32 Jahren
Weitere Einstellungsvoraussetzungen
Mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feuerwehrdienst förderlichen Beruf.
Bei einem nicht Feuerwehrdienst förderlichen Beruf; mindestens eine mehrjährige aktive Zugehörigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung.
Als Soldat/-in oder ehemaliger Soldat/-in in der Bundeswehr mindestens 2 Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig gewesen sein und eine Mindestdienstzeit von 4 Jahren nachweisen kann.



