Feuerwehren in der Bundeswehr

Im Bereich der Bundeswehr gibt es Feuerwehren mit unterschiedlichsten Aufgaben.  Dabei sind die Rahmenbedingungen individuell, die eine ständige Präsenz der Feuerwehreinsatzkräfte in den Standorten erforderlich machen. Grundsätzlich handelt es sich um besondere Gefahren im Sinne des Brandschutzes, die nicht durch die kommunalen Wehren übernommen werden kann und eine eigene Bundeswehr Feuerwehr eingesetzt wird.
Bundeswehr Feuerwehren gibt es bei:
  • Munitionsdepots
  • Truppenübungsplätze
  • Marinestützpunkte
  • Flugplätze
  • Untertageanlagen   
  • Bunkeranlagen         
            

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Informationen

Der rechtliche Hintergrund

Feuerwehrwesen ist Ländersache und die Gesetzgebungskompetenz um Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetze zu erlassen liegt nach Artikel 30 / 70 Grundgesetz bei den Ländern.

Aufgrund des Artikels 73 Nr. 1 Grundgesetz hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Verteidigung, hieraus ergibt sich die Kompetenz des Bundes auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes, die notwendig wird zur Durchführung des Verteidigungsauftrages und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Dies ist das rechtliche Standbein der Bundeswehr Feuerwehren.

Statusbezeichnungen wie Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren ( Freiwillige Feuerwehr, Pflicht Feuerwehr) sind in den Gesetzen der Länder definiert und finden bei der Bundeswehr keine Anwendung.

Deshalb die Bezeichnung / Status " Bundeswehr Feuerwehr"

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Ausbildung

Die Laufbahnausbildung ist ein 18 - monatiger Vorbereitungsdienst als Beamtin / Beamter auf Widerruf (Anwärter)

 

Voraussetzung : Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feuerwehrdienst förderlichen Beruf.

1. Ausbildungsabschnitt ( 2 1/2 Monate )

   Erwerb der Dienstfahrerlaubnis CE

   Einweisungs- und Überprüfungsfahrten

   Einweisung in eine Standortverwaltung

 

2. Ausbildungsabschnitt ( 5 1/2 Monate )

   Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang

 

3. Ausbildungsabschnitt ( 6 Monate )

   Praktische Ausbildung bei Bundeswehrfeuerwehren / Berufsfeuwehren

 

4. Ausbildungsabschnitt ( 1 Monat )

   Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule

 

5. Ausbildungsabschnitt ( 3 Monate )

   Abschlusslehrgang und anschließende Laufbahnprüfung

 

Nach erfolgreicher Prüfung wird man bei der Wehrbereichsverwaltung des Bundes als Beamter auf Probe eingestellt.

Laufbahnen

Derzeit besteht die Möglichkeit im mittleren bzw. gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr Feuerwehr einzusteigen bzw. die Ausbildung in einer dieser Laufbahn zu beginnen.

                                                          

 

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Mittlerer Dienst

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

 

 

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG
  • uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich
  • charakterlich, geistig und körperlich geeignet
  • Das max. Einstellungsalter im Beamtenverhältnis liegt bei 32 Jahren                             


    Weitere Einstellungsvoraussetzungen 
  • Mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feuerwehrdienst förderlichen Beruf.
  • Bei einem nicht Feuerwehrdienst förderlichen Beruf; mindestens eine mehrjährige aktive Zugehörigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung.
  • Als Soldat/-in oder ehemaliger Soldat/-in in der Bundeswehr mindestens 2 Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig gewesen sein und eine Mindestdienstzeit von 4 Jahren nachweisen kann.

 

 

 

Gehobener Dienst

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

In die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes werden zur Zeit Beamtinnen/Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen, die sich bewährt haben, ein Aufstiegsverfahren durchlaufen und die dafür vorgesehene Ausbildung absolviert haben. In Zukunft wird es darüber hinaus auch die Möglichkeit geben, sich direkt für den gehobenen Dienst zu bewerben.

 

  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes 
  • charakterlich, geistig und körperlich geeignet
  • uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich
  • über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einem förderlichen Studienfach verfügt
  • über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung verfügt
  • als Soldat/-in oder ehemaliger Soldat/-in in der Bundeswehr mindestens 2 Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig waren und eine Mindestdienstzeit von vier Jahren nachweisen können.
  • bei der Einstellung das 32 Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Bewerbung

Zuständig für den süddeutschen Raum: 

Baden Württemberg und Bayern

 

 

Wehrbereichsverwaltung Süd

Heilbronner Straße 186

70191 Stuttgart

Tel: 0711 - 2540-0

E-Mail:  

 

 WBVSuedDezernatI4@bundeswehr.org